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   LSG Niedersachsen-Bremen, 07.02.2013 - L 11 AS 1246/12 B   

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https://dejure.org/2013,106741
LSG Niedersachsen-Bremen, 07.02.2013 - L 11 AS 1246/12 B (https://dejure.org/2013,106741)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07.02.2013 - L 11 AS 1246/12 B (https://dejure.org/2013,106741)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07. Februar 2013 - L 11 AS 1246/12 B (https://dejure.org/2013,106741)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.02.2013 - L 11 AS 1246/12
    Er habe den Umfang der konkreten gesetzlichen Ansprüche bei der Neuermittlung der Regelbedarfe in einem transparenten und sachgerechten Verfahren ermittelt, das den Vorgaben des BVerfG im Urteil vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09 u.a.) realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren entspricht.

    Angesichts der dadurch erfolgten höchstrichterlichen Klärung und unter Hinweis auf den dem Gesetzgeber bei der Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums zugebilligten Gestaltungsspielraum, der die verfassungsrechtliche Überprüfung im Ergebnis auf eine Evidenz- bzw. Schlüssigkeitskontrolle reduziert (vgl. BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010, a.a.O., Rn 141 ff.), begründet insbesondere auch das weiterhin beim BVerfG anhängige Verfahren 1 BvL 12/12 (Vorlagebeschluss des SG Berlin vom 25. April 2012 - S 55 AS 29349/11) nach der Überzeugung des erkennenden Senats keine hinreichende Erfolgsaussicht im Sinne des § 114 Satz 1 ZPO mehr.

  • BSG, 12.07.2012 - B 14 AS 153/11 R

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Neuermittlung des Regelbedarfs für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.02.2013 - L 11 AS 1246/12
    Mit Beschluss vom 25. September 2012 hat das SG die Bewilligung von PKH mit der Begründung abgelehnt, dass nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 12. Juli 2012 - B 14 AS 153/11 R - keine Bedenken mehr hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Regelbedarfs für Alleinstehende bestünden.

    Der Senat vertritt insoweit die Auffassung, dass ab der Verkündung des Urteils des BSG in dem Verfahren B 14 AS 153/11 R am 12. Juli 2012 eine hinreichende Erfolgsaussicht für ein Begehren auf die Gewährung einer höheren Regelleistung nicht mehr besteht, das mit der Begründung der Verfassungswidrigkeit der ab 1. Januar 2011 gültigen Regelsätze nach dem SGB II geltend gemacht wird (vgl. Beschluss des Senats vom 18. Oktober 2012 - L 11 AS 1165/11 B - auch mit Ausführungen zur Beurteilung der Situation vor Verkündung der Entscheidung des BSG vom 12. Juli 2012).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2012 - L 11 AS 1165/11

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren im Rechtsstreit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.02.2013 - L 11 AS 1246/12
    Der Senat vertritt insoweit die Auffassung, dass ab der Verkündung des Urteils des BSG in dem Verfahren B 14 AS 153/11 R am 12. Juli 2012 eine hinreichende Erfolgsaussicht für ein Begehren auf die Gewährung einer höheren Regelleistung nicht mehr besteht, das mit der Begründung der Verfassungswidrigkeit der ab 1. Januar 2011 gültigen Regelsätze nach dem SGB II geltend gemacht wird (vgl. Beschluss des Senats vom 18. Oktober 2012 - L 11 AS 1165/11 B - auch mit Ausführungen zur Beurteilung der Situation vor Verkündung der Entscheidung des BSG vom 12. Juli 2012).
  • BSG, 24.11.2011 - B 14 AS 151/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Pauschalmiete inklusive

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.02.2013 - L 11 AS 1246/12
    Insoweit stütze das Urteil des BSG vom 24. November 2012 - B 14 AS 151/10 R - nicht das Begehren des Klägers.
  • SG Berlin, 25.04.2012 - S 55 AS 29349/11

    Arbeitslosengeld II - Neubemessung der SGB-2-Regelbedarfe für alleinstehende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.02.2013 - L 11 AS 1246/12
    Angesichts der dadurch erfolgten höchstrichterlichen Klärung und unter Hinweis auf den dem Gesetzgeber bei der Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums zugebilligten Gestaltungsspielraum, der die verfassungsrechtliche Überprüfung im Ergebnis auf eine Evidenz- bzw. Schlüssigkeitskontrolle reduziert (vgl. BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010, a.a.O., Rn 141 ff.), begründet insbesondere auch das weiterhin beim BVerfG anhängige Verfahren 1 BvL 12/12 (Vorlagebeschluss des SG Berlin vom 25. April 2012 - S 55 AS 29349/11) nach der Überzeugung des erkennenden Senats keine hinreichende Erfolgsaussicht im Sinne des § 114 Satz 1 ZPO mehr.
  • BVerfG, 12.01.1993 - 2 BvR 1584/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.02.2013 - L 11 AS 1246/12
    Daher dürfen die Anforderungen an die Erfolgsaussicht nicht überspannt werden; hinreichende Erfolgsaussicht ist z. B. zu bejahen, wenn eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil der die PKH begehrenden Partei ausgehen wird (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 29. September 2004 - 1 BvR 1281/04, Beschluss vom 14. April 2003 - 1 BvR 1998/02 und Beschluss vom 12. Januar 1993 - 2 BvR 1584/92; BSG, Urteil vom 17. Februar 1998 - B 13 RJ 83/97 - SozR 3-1500 § 62 Nr. 19; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, § 73a Rdnr. 7a m.w.N.) Wirft der Rechtsstreit eine Rechtsfrage auf, die in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt, aber klärungsbedürftig ist, liegt hinreichende Erfolgsaussicht ebenfalls vor; in diesem Fall muss PKH bewilligt werden (Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O., § 73a Rdnr. 7b unter Hinweis auf die Rspr. des BVerfG).
  • BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtentscheidung über aufrechterhaltenes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.02.2013 - L 11 AS 1246/12
    Daher dürfen die Anforderungen an die Erfolgsaussicht nicht überspannt werden; hinreichende Erfolgsaussicht ist z. B. zu bejahen, wenn eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil der die PKH begehrenden Partei ausgehen wird (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 29. September 2004 - 1 BvR 1281/04, Beschluss vom 14. April 2003 - 1 BvR 1998/02 und Beschluss vom 12. Januar 1993 - 2 BvR 1584/92; BSG, Urteil vom 17. Februar 1998 - B 13 RJ 83/97 - SozR 3-1500 § 62 Nr. 19; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, § 73a Rdnr. 7a m.w.N.) Wirft der Rechtsstreit eine Rechtsfrage auf, die in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt, aber klärungsbedürftig ist, liegt hinreichende Erfolgsaussicht ebenfalls vor; in diesem Fall muss PKH bewilligt werden (Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O., § 73a Rdnr. 7b unter Hinweis auf die Rspr. des BVerfG).
  • BSG, 28.03.2013 - B 4 AS 12/12 R

    Arbeitslosengeld II - Neubemessung der Regelbedarfe ab 1. 1. 2011 -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.02.2013 - L 11 AS 1246/12
    Dies gilt ebenso hinsichtlich des weiteren beim BSG anhängigen Verfahrens B 4 AS 12/12 R.
  • BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02

    Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.02.2013 - L 11 AS 1246/12
    Daher dürfen die Anforderungen an die Erfolgsaussicht nicht überspannt werden; hinreichende Erfolgsaussicht ist z. B. zu bejahen, wenn eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil der die PKH begehrenden Partei ausgehen wird (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 29. September 2004 - 1 BvR 1281/04, Beschluss vom 14. April 2003 - 1 BvR 1998/02 und Beschluss vom 12. Januar 1993 - 2 BvR 1584/92; BSG, Urteil vom 17. Februar 1998 - B 13 RJ 83/97 - SozR 3-1500 § 62 Nr. 19; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, § 73a Rdnr. 7a m.w.N.) Wirft der Rechtsstreit eine Rechtsfrage auf, die in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt, aber klärungsbedürftig ist, liegt hinreichende Erfolgsaussicht ebenfalls vor; in diesem Fall muss PKH bewilligt werden (Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O., § 73a Rdnr. 7b unter Hinweis auf die Rspr. des BVerfG).
  • BVerfG, 28.08.2013 - 1 BvL 12/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.02.2013 - L 11 AS 1246/12
    Angesichts der dadurch erfolgten höchstrichterlichen Klärung und unter Hinweis auf den dem Gesetzgeber bei der Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums zugebilligten Gestaltungsspielraum, der die verfassungsrechtliche Überprüfung im Ergebnis auf eine Evidenz- bzw. Schlüssigkeitskontrolle reduziert (vgl. BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010, a.a.O., Rn 141 ff.), begründet insbesondere auch das weiterhin beim BVerfG anhängige Verfahren 1 BvL 12/12 (Vorlagebeschluss des SG Berlin vom 25. April 2012 - S 55 AS 29349/11) nach der Überzeugung des erkennenden Senats keine hinreichende Erfolgsaussicht im Sinne des § 114 Satz 1 ZPO mehr.
  • BVerfG, 29.09.2004 - 1 BvR 1281/04

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch Versagung von

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2015 - L 11 AS 1180/14
    Der Senat hält an seiner Auffassung fest, dass ab der Verkündung des Urteils des BSG in dem Verfahren B 14 AS 153/11 R am 12. Juli 2012 eine hinreichende Erfolgsaussicht für ein Begehren auf die Gewährung einer höheren Regelleistung nicht mehr besteht, das mit der Begründung der Verfassungswidrigkeit der ab 1. Januar 2011 gültigen Regelsätze nach dem SGB II geltend gemacht wird (vgl. Beschluss des Senats vom 18. Oktober 2012 - L 11 AS 1165/11 B - auch mit Ausführungen zur Beurteilung der Situation vor Verkündung der Entscheidung des BSG vom 12. Juli 2012; siehe auch Beschlüsse vom 7. Februar 2013 - L 11 AS 1246/12 B und 17. Juli 2013 - L 11 AS 111/13 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.07.2014 - L 11 AS 1389/12
    Der Senat vertritt insoweit in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass ab der Verkündung des Urteils des BSG in dem Verfahren B 14 AS 153/11 R am 12. Juli 2012 eine hinreichende Erfolgsaussicht für ein Begehren auf die Gewährung einer höheren Regelleistung nicht mehr besteht, das mit der Begründung der Verfassungswidrigkeit der ab 1. Januar 2011 gültigen Regelsätze nach dem SGB II geltend gemacht wird (vgl. Beschlüsse des Senats vom 18. Oktober 2012 und 7. Februar 2013 - L 11 AS 1165/11 B und L 11 AS 1246/12 B).
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